Meldescheine auf Papier
Gastdaten liegen in Ordnern, Umschlägen oder einzelnen Formularen. Für Rückfragen muss der passende Aufenthalt erst gefunden werden.
Vorbereitet statt überrascht
Gastblatt richtet sich an Vermieter von einer bis fünf Ferienwohnungen in Kur-, Heilbad- und Tourismusgemeinden. Aus Anreise, Übernachtungen und Gastdaten entstehen vorbereitete Unterlagen für Gästeanmeldung, Kurbeitrag und Statistikmeldung.

Wenn der Monat endet
Viele kleine Vermietungen arbeiten ohne Rezeption und ohne Hotelsoftware. Was bei der Anreise noch überschaubar wirkt, wird beim Monatsabschluss zur Suche nach Listen, Satzungen und alten Bescheiden.
Gastdaten liegen in Ordnern, Umschlägen oder einzelnen Formularen. Für Rückfragen muss der passende Aufenthalt erst gefunden werden.
Die Daten für den Kurbeitrag werden nachträglich in Tabellen übertragen. Dabei können An- und Abreisetage, Befreiungen oder Ermäßigungen unterschiedlich gezählt werden.
Kurbeitrags- und Gästebeitragssatzungen unterscheiden sich je Gemeinde. Sätze, Saisonzeiten und Fristen stehen oft in Bescheiden oder auf kommunalen Internetseiten.
Für die Beherbergungsstatistik werden Ankünfte und Übernachtungen erneut zusammengezählt. Die Meldung an das zuständige Statistische Landesamt folgt einem eigenen Ablauf.
Der vorbereitete Ablauf
Gastblatt beginnt bei den Daten, die bei jeder Anreise ohnehin anfallen. Die Angaben bleiben mit dem Aufenthalt verbunden und können für die jeweiligen Aufgaben erneut verwendet werden.
Sie erfassen Gast, Anreise, Abreise und Unterkunft in einer Gästeliste. Relevante Angaben für Meldeschein und Beitrag bleiben beim jeweiligen Aufenthalt.
Sie hinterlegen die für Ihre Gemeinde maßgeblichen Beitragssätze, Befreiungen und Zeiträume. Änderungen können vor der nächsten Abrechnung geprüft werden.
Gastblatt ordnet Übernachtungen und Beitragsdaten für den gewählten Zeitraum. Sie prüfen die Zusammenstellung, bevor Sie sie an Gemeinde, Statistikstelle oder Steuerberatung weitergeben.
Für den Vermietungsalltag
Gastblatt konzentriert sich auf wiederkehrende Melde- und Abrechnungsaufgaben kleiner Ferienvermietungen. Es ersetzt keine komplexe Hotelverwaltung, sondern ordnet den Ablauf rund um den Aufenthalt.
Alle Aufenthalte werden je Unterkunft in einer Liste geführt. Sie sehen Gastdaten, Zeitraum und Status zusammen.
Für jeden Aufenthalt lassen sich die für die Anmeldung benötigten Angaben festhalten. Fehlende Angaben fallen vor der Abreise auf.
An- und Abreisedaten bilden die Grundlage für die Zählung der Übernachtungen. Die Werte bleiben dem einzelnen Aufenthalt zugeordnet.
Sätze, Zeiträume, Ermäßigungen und Befreiungen lassen sich für den Vermietungsort hinterlegen. Damit wird die Satzung nicht erst beim Abschluss gesucht.
Für einen ausgewählten Monat werden relevante Aufenthalte und Summen zusammengestellt. Sie behalten offene Prüfungen im Blick.
Ankünfte und Übernachtungen können für die Meldung an die Statistik vorbereitet werden. Die endgültige Übermittlung bleibt bei Ihnen.
Korrekturen an Aufenthaltsdaten sollen nachvollziehbar bleiben. Das erleichtert die Rückfrage durch Steuerberatung oder Gemeinde.
Sie können sich an wiederkehrende Prüfungen und Meldefristen erinnern lassen. Der Zeitpunkt richtet sich nach Ihren örtlichen Vorgaben.
Was sich verändert
Gastblatt nimmt Ihnen keine kommunale Satzung und keine gesetzliche Pflicht ab. Es schafft jedoch eine Arbeitsgrundlage, auf der Sie diese Aufgaben vorbereitet und nachvollziehbar erledigen können.
Aufenthaltsdaten werden nicht für jede Aufgabe neu aus Papierlisten zusammengesucht. Die Gästeliste bleibt der gemeinsame Ausgangspunkt.
Beitragssätze und Ausnahmen können vor dem Abrechnungszeitraum kontrolliert werden. Das senkt das Risiko, mit überholten Notizen zu arbeiten.
Für Gemeinde, Statistikstelle oder Steuerberatung stehen die Daten in einer nachvollziehbaren Ordnung bereit. Rückfragen lassen sich einem Aufenthalt zuordnen.
Der Ablauf ist für Vermietungen ohne Empfang und ohne Verwaltungsteam gedacht. Sie arbeiten mit wenigen Unterkünften, aber mit denselben wiederkehrenden Pflichten.
Pflichten nachprüfen
Gastblatt orientiert sich an Pflichten, die kleine Beherbergungsbetriebe je nach Gastkreis, Gemeinde und Betriebsgröße betreffen können. Welche Satzung und welche Meldepflicht im Einzelfall gilt, prüfen Sie bei Ihrer Gemeinde und dem zuständigen Statistischen Landesamt.

Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor bei Gastblatt und verantwortet die Fachbeiträge des Magazins.
Gastblatt befindet sich in der Pilotphase und wird noch gemeinsam mit Erstanwendern weiterentwickelt. Gesucht werden Vermieter, die ihre tatsächlichen Abläufe und örtlichen Anforderungen in die Erprobung einbringen möchten.
Beherbergungsstätten müssen für ausländische Gäste einen besonderen Meldeschein ausfüllen lassen. Der Meldeschein muss bei der beherbergten Person handschriftlich unterschrieben sein.
Grundlage: § 29 Absatz 1 und 2 Bundesmeldegesetz (BMG)Besondere Meldescheine für ausländische Gäste sind ein Jahr aufzubewahren, gerechnet vom Tag der Ankunft. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist müssen sie innerhalb von drei Monaten vernichtet werden.
Grundlage: § 30 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)Die Beherbergungsstatistik erfasst Ankünfte und Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben. Die Erhebung erfolgt monatlich; Auskunftspflicht und Erfassungsgrenzen ergeben sich aus dem Beherbergungsstatistikgesetz und der Durchführung durch die Statistischen Landesämter.
Grundlage: §§ 2 bis 5 Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG)Einfach kalkulierbar
Die Pakete richten sich nach der Zahl Ihrer Ferienwohnungen. Während der Pilotphase sprechen wir vor dem Start über Ihren Ort, Ihre Satzung und Ihren bisherigen Ablauf.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Die Jahresvorauszahlung enthält zwei Freimonate.
Für Privatvermieter mit einer Ferienwohnung.
9 Europro Monat
Monatlich kündbar.
Für kleine Betriebe und Vermieter mit bis zu fünf Ferienwohnungen.
19 Europro Monat
Monatlich kündbar.
Für Vermieter mit bis zu fünf Ferienwohnungen und planbarem Jahresablauf.
190 Europro Jahr
Entspricht zehn Monatsbeiträgen.
Häufige Fragen
Die Antworten beschreiben den geplanten Einsatz von Gastblatt in der Pilotphase.
Ihre Gemeinde ist nicht dabei?
Nennen Sie uns Ihren Vermietungsort und die Art Ihrer bisherigen Abrechnung. Wir prüfen, ob der Ablauf für die Pilotphase passt.
Ort nennenGastblatt soll die dafür benötigten Aufenthalts- und Gastdaten geordnet vorbereiten. Ob und in welcher Form ein besonderer Meldeschein erforderlich ist, richtet sich nach dem Bundesmeldegesetz und muss von Ihnen im Einzelfall beachtet werden.
Die Satzung Ihrer Gemeinde bleibt die maßgebliche Grundlage. Gastblatt soll Sätze, Zeiträume und Ausnahmen strukturiert hinterlegen, damit Sie diese vor der Abrechnung prüfen können.
Gastblatt ist für Privatvermieter und kleine Betriebe mit einer bis fünf Ferienwohnungen gedacht. Besonders passend ist es für Vermietungen ohne Rezeption und ohne umfassende Hotelsoftware.
Gastblatt bereitet Ankünfte und Übernachtungen für die Meldung vor. Die tatsächliche Übermittlung und die Prüfung der Vorgaben Ihres Statistischen Landesamts bleiben bei Ihnen.
Im Paket bis fünf Objekte und im Jahrespaket können Sie bis zu fünf Ferienwohnungen führen. Das Einzelobjekt ist für eine Ferienwohnung vorgesehen.
Vor dem Zugang klären wir, welche Gemeinde, Satzung und wiederkehrenden Aufgaben für Sie relevant sind. Erstanwender erhalten einen frühen Zugang und können Rückmeldung zu ihrem Arbeitsalltag geben.
Nein. Gastblatt unterstützt die geordnete Vorbereitung von Daten und Unterlagen. Für steuerliche oder rechtliche Einzelfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung, Gemeinde oder eine andere zuständige Stelle.
Gastblatt Magazin
Fachbeiträge zu Gästebeitrag, Meldeschein, Beherbergungsstatistik und den Abläufen kleiner Ferienvermietungen.
Der Beitrag ordnet die Dokumente für Gästemeldung, Kurbeitrag, Statistik und Buchführung. Er erklärt, was in die jeweiligen Unterlagen gehört und welche Aufbewahrungspflichten sicher zu prüfen sind.
Dokumente richtig ablegenDer Beitrag vergleicht drei Arbeitsweisen für Meldescheine, Kurbeitragsabrechnung und Beherbergungsstatistik. Bewertet werden Dateneingabe, Korrekturen, Nachvollziehbarkeit und Vorbereitung des Monatsabschlusses.
Papier und Excel vergleichenDer Beitrag erläutert die seit dem 1. Januar 2025 geänderte Meldescheinpflicht in Beherbergungsstätten. Er zeigt, welche Unterscheidung Vermieter nun bei deutschen und ausländischen Gästen treffen müssen.
Was sich geändert hatPilotphase
Sie vermieten in einer Kur-, Heilbad- oder Tourismusgemeinde und möchten weniger nachtragen? Fragen Sie eine Vorführung oder einen frühen Zugang zu Gastblatt an.
Beschreiben Sie kurz, wie Sie Meldescheine, Kurbeitrag und Statistik heute organisieren. Besonders hilfreich sind Hinweise auf Ihre Gemeinde und Ihre wiederkehrenden Schwierigkeiten.